Ausbildung zur Straßenwärterin / zum Straßenwärter (w/m/d)
Überblick
- Postleitzahl 41747
- Infos zur Bezahlung 1. Ausbildungsjahr (1.068 € brutto), 2. Ausbildungsjahr (1.118 € brutto), 3. Ausbildungsjahr (1.164 € brutto)
- Einstellungsjahrgang 2023
Dein Start beim Kreis Viersen:
Ausbildung zum Straßenwärter (w/m/d)
Einstellungstermin: 01.08.2023
Organisationseinheit: Amt für digitale Infrastruktur und Verkehrsanlagen
Bewerberprofil:
- mindestens Hauptschulabschluss Typ A
- Besitz des PKW-Führerscheins (Klasse B) oder die Bereitschaft diesen während der Ausbildung zu erwerben
Bezahlung:Die Ausbildungsvergütung beträgt pro Monat zurzeit etwa 1.068 € brutto im 1. Ausbildungsjahr, 1.118 € brutto im 2. Ausbildungsjahr und 1.164 € brutto im 3. Ausbildungsjahr.
Kontakt:
Veronika Amende
Tel.: 02162 39-1038
Stefanie Kremers
Tel.: 02162 39-1812
Der Kreis Viersen hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.
Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX.
Hast Du Interesse? Dann freuen wir uns auf Deine aussagekräftige Bewerbung bis zum 16.04.2023.