Ausbildungsplatz zur Straßenwärterin / zum Straßenwärter (m/w/d)
Überblick
- Einstellungsjahrgang 2023
Ausbildung 2023
Die Wallfahrtsstadt Kevelaer bietet beim Betriebshof zum 01.08.2023 einen Ausbildungsplatz zur / zum
Straßenwärterin / Straßenwärter (m/w/d).
In dieser dreijährigen Ausbildung machen wir Sie fit in Theorie und Praxis!
Straßenwärter*innen kontrollieren Verkehrswege auf Schäden, warten sie und halten sie instand. Sie beseitigen Verschmutzungen, sichern Baustellen und Unfallstellen und übernehmen den Räum- und Streudienst.
Die entsprechenden Kenntnisse und Fertigkeiten werden beim Betriebshof der Wallfahrtsstadt Kevelaer und in der Berufsschule (in Kempen) vermittelt.
Im Ausbildungsbetrieb lernt man beispielsweise:
- Baustoffe und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile auf Vollständigkeit, Verwendbarkeit, Beschädigungen und Maßhaltigkeit zu prüfen; Reklamationen zu veranlassen
- Grünflächen anzulegen und zu pflegen
- Gefahrenstellen zu erkennen und abzusichern; Maßnahmen zur Beseitigung von Gefahrenstellen zu ergreifen
- Verkehrszeichen und Markierungsmaterialien auszuwählen und aufzustellen bzw. aufzubringen
- verkehrs- und wegerechtliche Bestimmungen sowie Vorschriften zum Datenschutz anzuwenden
- Böden hinsichtlich ihrer bautechnischen Eignung zu beurteilen
- Fahrbahnen instand zu halten; Oberflächenbehandlungen durchzuführen sowie Fugen zu schneiden, zu reinigen und zu vergießen
- Schaltungen an Verkehrsbeeinflussungsanlagen zu veranlassen, insbesondere beim Durchführen eigener Maßnahmen
- Aufgaben der Streckenwartung durchzuführen; Bauwerksbeobachtungen durchzuführen; Maßnahmen der Verkehrssicherung zu ergreifen
- Arbeiten von Dritten, insbesondere von beauftragten Firmen, anhand von Vorgaben zu überwachen und zu dokumentieren
Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.
In der Berufsschule werden weitere Kenntnisse in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Erfassen der verkehrs- und wegerechtlichen Bestimmungen, Instandhalten von Bauwerken und Betonfahrbahnen) sowie in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde vermittelt.
Wir bieten u.a.:
- eine qualifizierte, abwechslungsreiche, interessante und anspruchsvolle Berufsausbildung
- sehr gute Übernahmechancen im Anschluss an die Berufsausbildung
- eine attraktive Vergütung gem. TVAöD (monatliche Ausbildungsvergütung (brutto) z. Zt. im 1. Ausbildungsjahr (AJ): 1.068,26 €, im 2. AJ: 1.118,20 €, im 3. AJ: 1.164,02 €)
- alle Vorteile der Leistungen des öffentlichen Dienstes, z.B. eine jährliche Sonderzahlung, die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen, eine Urlaubsregelung deutlich über dem gesetzlichen Mindesturlaub
Wir suchen Menschen, die lernwillig und engagiert sind, positiv kommunizieren und offen an Neues herangehen. Wir erwarten:
- mindestens erfolgreicher Hauptschulabschluss (10a oder 10b – Fachoberschulreife – oder eine vergleichbare Schulbildung eines anderen Systems)
- handwerkliches Geschick
- Kommunikations- und Teamfähigkeit
- hohe Motivation, Leistungs- und Lernbereitschaft
- selbständiges Arbeiten
Hinweise zur Bewerbung:
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellte Personen sind ausdrücklich erwünscht.
Die Wallfahrtsstadt Kevelaer fördert die berufliche Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Sie strebt an, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt auch bei den Beschäftigten widerspiegelt und begrüßt daher Bewerbungen aller Geschlechter, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen über unser Online-Bewerbungsportal bis spätestens zum 13.11.2022 ein.
Bitte beachten Sie die zugehörigen Datenschutzinformationen und Nutzungsbedingungen, zu denen Sie über den Button „Online-Bewerbung“ gelangen.
Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit Ihrer Bewerbungsdokumente. Es ist nicht immer möglich, etwaige fehlende Nachweise zeitgerecht nachzufordern. Es gelten daher grds. die eingereichten Bewerbungsunterlagen.