
Die im Bereich “Lebensmittelkontrolle” arbeitenden Personen sind auf dem Gebiet der amtlichen Lebensmittelüberwachung tätig. Im Rahmen Ihrer Tätigkeit überwachen sie Betriebe vor allem in Bezug auf die Einhaltung von lebensmittelrechtlichen Vorschriften, entnehmen Proben, gehen Verbraucherbeschwerden nach, beraten und belehren Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter entsprechender Betriebe und veranlassen, sofern notwendig, auch Verwarnungs- oder Bußgelder bis hin zur Schließung von Betrieben. Die im Rahmen der Betriebsbesuche gewonnenen Erkenntnisse werden ausgewertet und dokumentiert.
Voraussetzung:
- Hauptschulabschluss sowie
- Berufsschulabschluss und Fortbildungsprüfung auf Grund des Berufsbildungsgesetztes, der Handwerksordnung oder
- als Technikerin bzw. Techniker mit staatlicher Prüfung in einem Lebensmittelberuf
- mindestens dreijährige Tätigkeit in der amtlichen Lebensmittelkontrolle im mittleren oder gehobenen Beamtendienst
- Fachhochschulabschluss mit Diplomprüfung in einem förderlichen Studiengang
Ihre Fähigkeiten:
- Gute Kenntnisse in Naturwissenschaften
- Selbständiges Handeln
- Sicheres Auftreten
Ausbildungsdauer
2 Jahre
Ausbildungsbeginn
jeweils 01. August
Ausbildungsverlauf
Praktische Ausbildung
• Fachbereiche/Ämter der Bereiche Ordnung und Gesundheit
Theoretische Ausbildung
• Akademie für öffentliches Gesundheitswesen, Düsseldorf